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Eine klimagerechte Siedlungsplanung wird dadurch unterstützt, dass bei der Errichtung neuer Wohnhäuser Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs und zur Nutzung erneuerbarer Energien ergriffen werden. Diese können über die Anforderungen der bundesweit einheitlichen Regelungen der Energieeinsparverordnung und die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinausgehen. Durch eine entsprechende Beratung seiner Bauherren kann eine Kommune eine in diesem Sinne umfassende klimagerechte Siedlungsentwicklung unterstützen.
Drei wesentliche Elemente wie die Ausführung der Gebäudehülle, die Wahl der Bauweise und die Stellung der Gebäude zur Sonne tragen bei der Planung und Ausführung eines Wohngebäudes zur klimagerechten Entwicklung bei. Diese drei Elemente werden in ihrer Wirkung nachfolgend ausgeführt.