
Planungshilfen > Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind unverzichtbar für eine klimaschutzorientierte Kommune. Bei ihnen liegt der kommunale Handlungsspielraum in der planerischen Vorbereitung, Initiierung, Moderation und der Kooperation mit relevanten Akteuren der Stadt oder Gemeinde.
Die Planungsrechtliche Einbindung erneuerbarer Energien wird an Hand von Biomasseanlagen in der Bauleitplanung vorgestellt. Sie sind in bestimmten Baugebieten sowie im Außenbereich zulässig. Wird eine bestimmte Leistung der Anlagen nicht überschritten sind sie im Außenbereich sogar privilegiert zulässig.
Neben der Errichtung von Windenergieanlagen ist das Repowering von Windenergieanlagen eine besondere Herausforderung des Planungsrechtes. Beim Repowering werden alte Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Häufig ist dies mit einer Neuordnung der Windenergiestandorte im Gemeindegebiet verbunden.