
Planungshilfen > Partizipation an Konzepten und Verfahren
Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig über die kommunale Planung informiert und in die Entwicklung von Konzepten und Verfahren eingebunden werden. So können Ressentiments gegenüber Klimaschutzzielen der Gemeinde begegnet und eine Kooperation zwischen Bürgerschaft und Kommune aufgebaut werden. Möglichkeiten und Wege der Partizipation bei der Siedlungsplanung werden in diesem Baustein zusammengefasst.
Bei der Umsetzung von Klimaschutzzielen in der Siedlungsentwicklung sind nicht immer formelle Planungen der erste Weg zum Erfolg. Als Hemmnis in der Entwicklung von Siedlungsflächen erweist sich häufig die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Grundstückseigentümer- und Grundstückseigentümerinnen oder eine nicht ausreichend informierte Bewohnerschaft, die sich gegen einzelne Klimaschutzprojekte ausspricht. Es ist daher von zentraler Bedeutung, den Bürgerinnen und Bürgern den Nutzen einzelner Projekte der Siedlungsentwicklung für den Klimaschutz frühzeitig zu vermitteln.
In der Regel werden damit zur Vorbereitung planungsrechtlicher Entscheidungen auf den jeweiligen Inhalt bezogene Grundlagenermittlungen und Konzepte erforderlich.
Im Sinne des Klimaschutzes wirkt zum Beispiel ein Nahversorgungs- oder Einzelhandelskonzept, dass orientiert an dem Entwicklungsziel Stärkung der Innenentwicklung und des örtlichen inhabergeführten Einzelhandels aufgestellt wird. Im Konzept sollte die flächendeckende bewohnernahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt werden, um die fußläufige Erreichbarkeit für Versorgungen mit Gütern des täglichen Bedarfs zu stärken. Auf der Grundlage eines mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Konzeptes könnten die planungsrechtlichen Schritte aufgenommen werden.
Eine Hilfe bei den Bestrebungen, die Inanspruchnahme von bisher nicht baulich genutzten Flächen zu minimieren, bietet die systematische Suche nach geeigneten Standorten zur Nachverdichtung, beispielsweise durch die Erstellung eines Konversions- oder Baulückenkatasters. Baugrundstücke im bebauten Bestand haben unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung erhebliche Vorteile gegenüber dem Ausbau peripherer Standorte.
Zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in der Siedlungsentwicklung sind darüber hinaus auch formelle und informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung anzuwenden.
Bei der formellen Beteiligung werden von den Beteiligten (Bürgern, Verbänden, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und dem Vorhabenträger übermittelt. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen der so genannten Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen. Er muss ihre Relevanz für das Verfahren prüfen und sie entsprechend berücksichtigen.
Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll allen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder anderen Planungsverfahren (z. B. Planfeststellung, Raumordnung etc.) zu wahren. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung die Akzeptanz und die Qualität der Bauleitplanung erhöht.