. .
Home Sitepmap
DSC_0212.jpg
 

Partizipation an Konzepten und Verfahren

 

Planungshilfen > Partizipation an Konzepten und Verfahren

Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig über die kommunale Planung informiert und in die Entwicklung von Konzepten und Verfahren eingebunden werden. So können Ressentiments gegenüber Klimaschutzzielen der Gemeinde begegnet und eine Kooperation zwischen Bürgerschaft und Kommune aufgebaut werden. Möglichkeiten und Wege der Partizipation bei der Siedlungsplanung werden in diesem Baustein zusammengefasst.
 

Bei der Umsetzung von Klimaschutzzielen in der Siedlungsentwicklung sind nicht immer formelle Planungen der erste Weg zum Erfolg. Als Hemmnis in der Entwicklung von Siedlungsflächen erweist sich häufig die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Grundstückseigentümer- und Grundstückseigentümerinnen oder eine nicht ausreichend informierte Bewohnerschaft, die sich gegen einzelne Klimaschutzprojekte ausspricht. Es ist daher von zentraler Bedeutung, den Bürgerinnen und Bürgern den Nutzen einzelner Projekte der Siedlungsentwicklung für den Klimaschutz frühzeitig zu vermitteln.

 

In der Regel werden damit zur Vorbereitung planungsrechtlicher Entscheidungen auf den jeweiligen Inhalt bezogene Grundlagenermittlungen und Konzepte erforderlich.

 

Im Sinne des Klimaschutzes wirkt zum Beispiel ein Nahversorgungs- oder Einzelhandelskonzept, dass orientiert an dem Entwicklungsziel Stärkung der Innenentwicklung und des örtlichen inhabergeführten Einzelhandels aufgestellt wird. Im Konzept sollte die flächendeckende bewohnernahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt werden, um die fußläufige Erreichbarkeit für Versorgungen mit Gütern des täglichen Bedarfs zu stärken. Auf der Grundlage eines mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Konzeptes könnten die planungsrechtlichen Schritte aufgenommen werden.

 

Eine Hilfe bei den Bestrebungen, die Inanspruchnahme von bisher nicht baulich genutzten Flächen zu minimieren, bietet die systematische Suche nach geeigneten Standorten zur Nachverdichtung, beispielsweise durch die Erstellung eines Konversions- oder Baulückenkatasters. Baugrundstücke im bebauten Bestand haben unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung erhebliche Vorteile gegenüber dem Ausbau peripherer Standorte.

 

Zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in der Siedlungsentwicklung sind darüber hinaus auch formelle und informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung anzuwenden.

Bei der formellen Beteiligung werden von den Beteiligten (Bürgern, Verbänden, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und dem Vorhabenträger übermittelt. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen der so genannten Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen. Er muss ihre Relevanz für das Verfahren prüfen und sie entsprechend berücksichtigen.

 

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll allen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder anderen Planungsverfahren (z. B. Planfeststellung, Raumordnung etc.) zu wahren. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung die Akzeptanz und die Qualität der Bauleitplanung erhöht.

 
In der informellen Bürgerbeteiligung wird eine Vielzahl an Beteiligungsformen angewendet, die von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen wie z. B. die Zukunftswerkstatt bis hin zu aufwendigen Beteiligungsverfahren wie z. B. Lokale Agenda 21 reichen. Die informelle Bürgerbeteiligung ist in der Regel diskursiv ausgerichtet. Sie reicht von der Beteiligung an den wichtigsten kommunalen Plänen wie Haushaltsplan oder Flächennutzungsplan über Bereichspläne (z. B. für Bildung) bis hin zu einzelnen Bauprojekten. Sie bekommt bei den Aktivitäten der Aufstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten eine heute aktuelle Bedeutung.

 
 
Eine Initiative des Niedersaechsischen Ministeriums fuer Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
 
Home
Sitemap
Hilfe
Seite drucken