
Planungshilfen > Planungsrechtliche Instrumente
Das Planungsrecht gibt der Kommune durch die Bauleitplanung klare Steuerungs- und Regulierungsmöglichkeiten für die Entwicklung des Gemeindegebiets. Im Handlungsfeld planungsrechtliche Instrumente werden die drei Bausteine Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und städtebauliche Verträge erläutert.
Der Flächennutzungsplan stellt das ganze Gemeindegebiet und die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (§ 5 BauGB) dar. Klimaschutz und Klimaanpassung spiegeln sich hier in einer Bevorzugung der Innenentwicklung und Nutzungsmischung wieder, die eine verkehrsreduzierende und ressourcenschonende nachhaltige Siedlungsstruktur beinhalten. Außerdem werden der Erhalt von Grünflächen und eine natürliche und klimawirksame Bodennutzung im Kontext der Klimaanpassung sowie der Ausbau von Erneuerbaren Energien und ihrer Einspeisung ins Versorgungsnetz im Kontext des Klimaschutzes zum Gegenstand der Flächennutzungsplanung. weiter lesen...
Festsetzungen im Bebauungsplan können zwar nur aus städtebaulichen Gründen getroffen werden (§ 9 BauGB), gleichwohl gibt es zahlreiche Festsetzungsmöglichkeiten, die dem Klimawandel und der Klimaanpassung dienlich sind. Mit einer energetischen Optimierung der Ausrichtung der Gebäude, einer effektiven Nutzung der aktiven und passiven Solarenergie sowie einer kompakten Realisierung der Baukörper durch die Festsetzung von Bauweisen können der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in einem Baugebiet berücksichtigt werden. Durch die Festsetzung von Versorgungsflächen werden im Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Nutzung von Nahwärmekonzepten geschaffen. In den örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung können im Kontext gestalterischer Konzepte Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschreiben werden. weiter lesen...
Mit einem Städtebaulichen Vertrag wird die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Privaten planungsrechtlich abgesichert. (§ 11 BauGB) Mit diesem öffentlich-rechtliche Vertrag werden städtebauliche Aufgaben, also auch der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, vorbereitet und ggf. auch mit über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehenden Regelungen gesichert. weiter lesen...