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Städtebauliche Energie- und Klimaschutzkonzepte

 

Planungshilfen > Städtebauliche Energie- und Klimaschutzkonzepte


In der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 wurde zur Konkretisierung des Klimaschutzzieles festgelegt, dass Bauleitpläne „dem Klimaschutz und der Klimaanpassung“ (§ 1 Abs. 5 Satz 2) Rechung tragen sollen. Es wird zusätzlich an mehreren Stellen (§ 1a, § 5, § 171a) darauf hingewesen, dass verstärkt dem Klimawandel entgegengewirkt und die Bodennutzung an den Klimawandel angepasst werden soll.
 
In den Begründungen zur Klimaschutznovelle wird deutlich gemacht, dass ein „Städtebauliches Energie- und Klimaschutzkonzept“ als Grundlage für eine sachgerechte planungsrechtliche Abwägung für Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen heranzuziehen ist. Das Instrument des Städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist damit aber nicht hinreichend konkretisiert.
 
Welche Ziele sind zu verfolgen, damit die Aufgabe, das Klima zu schützen, erfüllt werden kann und wie sind sie dazustellen, so dass sie planungsrechtliche Relevanz erhalten? Mit Hilfe welcher bodenrechtlich wirksamen Bausteine können Treibhausgasemissionen reduziert werden und kann auf die Folgen des Klimawandels reagiert werden?
 
Auf den untergeordneten Webseiten, die Sie über die Reiter am linken Bildrand öffnen können, werden die Ziele, Inhalte und Wege zu einem „Städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzept“ erläutert.
 

„[Die Bauleitpläne] sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ (§ 1 Abs. 5, Satz 2 BauGB). Außerdem soll „[d]en Erfordernissen des Klimaschutzes [...] sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ (§ 1a Abs. 5, Satz 1 BauGB)

 
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Energetische Quartierserneuerung

Planungshilfe für niedersächsische Städte und Gemeinden

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Eine Initiative des Niedersaechsischen Ministeriums fuer Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
 
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