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Klimagerechte Flächennutzung

 

Vorbeugen von Hochwasserschäden


In einem klimagerechten Gemeindegebiet wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG). Überschwemmungsgebiete im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind im FNP nachrichtlich übernommen bzw. vermerkt (§ 5 Abs. 4a BauGB).

Damit Menschen und Gebäude vorbeugend vor Hochwasserschäden geschützt sind, werden hochwasser- und erosionsgefährdete Bereiche bei der räumlichen Lage neuer Bauflächen gezielt von Bebauung freigehalten.

Um dieses Ziel zu befördern, können Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt werden.

 

Rechtliche Grundlagen
§ 5 Abs. 4a BauGB
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu.

 

Keine Bebauung in hochwasser- und erosionsgefährdeten Bereichen


Trockentäler, überschwemmungsgefährdete und wassererosionsgefährdete Bereiche sind Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB).

 

Trockentäler führen nur niederschlagsbedingt Wasser. Das Niederschlagswasser sammelt sich in ihnen und fließt über sie in die Vorfluter. Die Breite eines Trockentals ergibt sich aus den lokalen Gegebenheiten. 50 m können als Richtwert für die Breite angesetzt werden.

 

Die Größe von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserschutzanlagen orientieren sich in der vorbereitenden Bauleitplanung häufig am hundertjährigen Hochwasser (HQ100). In einer vorausschauenden Gemeindegebietsplanung ist dieser Wert ggf. nicht ausreichend, wenn im Gemeindegebiet stärkere Hochwasser in zeitlich kürzeren Intervallen als Folge des Klimawandels zu erwarten sind. Der Wert, der anstelle des HQ100 gewählt wird, ist individuell an die lokalen Verhältnisse (z.B. Starkregenwahrscheinlichkeit, Retentionsvermögen des Bodens, Topographie) anzupassen.

 

Wassererosionsgefährdete Flächen befinden sich insbesondere an Hanglagen und in Flussnähe. Bei der Wassererosion wird der Boden durch das Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Ort zu einem tiefer gelegenen verlagert.

Über den Kartenserver des Landesamts für Bergbau und Geologie (LBEG) kann jedermann erfahren, wo sich die wassererosionsgefährdeten Bereiche in Niedersachsen befinden.

 

Über die Bauleitplanung hinausgehende Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit hochwassergefährdeten Bereichen besitzt eine Kommune mit der Aufstellung eines vorbeugenden Hochwasserschutzkonzeptes, das Versickerungsfragen und potentielle Starkregenereignisse in die Zielsetzungen zur Flächenentwicklung einbezieht.

 

Rechtliche Grundlagen
§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB
Im Flächennutzungsplan können Wasserflächen, Häfen und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen sowie die Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt werden.

 
 
 
Eine Initiative des Niedersaechsischen Ministeriums fuer Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
 
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