
Mobilität
Als Grundsätze für eine umweltfreundliche Stadt sind kurze Wege mit nutzungsgemischten Stadtquartieren und attraktiver Wegeführung für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußwege) zu nennen.
Durch die Förderung des ÖPNV besteht die Chance, in städtischen Siedlungszusammenhängen den Anteil des motorisierten Individualverkehrs um 50 % und mehr zu reduzieren. Die Attraktivität des ÖPNV kann durch Lückenschluss des Netzes, durch verbesserte Taktzeiten und Anschlussmöglichkeiten, sowie attraktiven Zugang zu Stationen und Bahnen erheblich verbessert werden.
Die Förderung des Radverkehrs wird durch Pflege und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur erreicht. Die Anlage von Radverkehrsstreifen, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs (Vorrangrouten etc.) sowie die Entwicklung von auf die Siedlungsentwicklung abgestimmten Radwegenetzen sind Bausteine einer umweltgerechten Siedlungsplanung.
Dazu gehört auch die Bereitstellung von ausreichenden Abstellmöglichkeiten an den zentralen Orten der Stadt und die Einrichtungen von Radstationen im Bahnhofsumfeld. Das Bündel der Beförderung des Radverkehrs kann nach Unersuchengen aus NRW das Radverkehrsaufkommen in Städten um 18 bis 30 % steigern.
Auch in der Stärkung des Fußgängerverkehrs liegt die Chance, bisher durch das KFZ zurückgelegte Wege in den Städten und Gemeinden zu reduzieren. Voraussetzung ist die Bereitstellung eines funktionalen engmaschigen und kleinteiligen Fußwegenetzes und eine geringe Beeinträchtigung durch andere Verkehrsarten und die Vernetzung insbesondere mit dem ÖPNV.
Im Sinne einer umweltschonenden Verkehrsentwicklung sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen den Modal Split – die Wahl der Verkehrsmittel – an dem Umweltverbund zu orientieren.