
Siedlungsplanung
Der städtebaulichen Planung kommt bei der klimaschonenden Entwicklung der Städte und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2011 wurde zum Ausdruck gebracht, dass es Aufgabe der Bauleitplanung sei, die städtebauliche Entwicklung auch in Verantwortung für den Klimaschutz und der Klimaanpassung zu lenken. (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Mit der Förderung der Nutzungsmischung, der Begünstigung einer kompakten Siedlungsstruktur sowie durch die Unterstützung von Maßnamen zur Reduzierung des Energiebedarfs, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verringerung des Verkehrsaufkommens kann die Siedlungsplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zur Erreichung dieser Ziele stehen ihr die durch das Baugesetzbuch zugesprochenen Instrumente des Bebauungsplanes, der städtebaulichen Verträge sowie Methoden der informellen Planung zur Verfügung.
Grundsätzlich dürfen Festsetzungen im Bebauungsplan nur aus städtebaulichen Gründen erfolgen (§ 9 Abs. 1 BauGB). Für eine klimaschonende Siedlungsplanung ergeben sich dennoch viele Anhaltspunkte. Beispielsweise kann eine energetische Optimierung der Ausrichtung der Gebäude 10 bis 40 Prozent des Heizenergiebedarfs von Neubauten einsparen. Für eine effektive Nutzung der aktiven und passiven Solarenergie kann durch Anordnung der Baukörper die Verschattung der Südfassaden weitestgehend minimiert werden. Die Ausrichtung der Baukörper mit geneigten Dächern (Neigung von ca. 30-50°) nach Süden (+ - 45°) zur Optimierung einer aktiven Solarenergienutzung ist ebenfalls festzusetzen, wie auch die kompakte Realisierung der Baukörper durch die Festsetzung von Bauweisen. Durch Festsetzung von Versorgungsflächen können im Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Nutzung von Nahwärmekonzepten geschaffen werden. In den örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung sind im Kontext gestalterische Konzepte Dach- und Fassadenbegrünungen vorzuschreiben.
Außerhalb planungsrechtlicher Festsetzungen haben die Städte und Gemeinden darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten der indirekten Förderung umweltgerechter Bauweisen. Die Initiierung und Förderung von Pilotprojekten gehört ebenfalls zum Repertoire der Kommunen, wie die Beratung und Qualifizierung von Baufachleuten in Kooperation mit lokalen Energieberatungseinrichtungen.
Auch wenn die förmliche Siedlungsplanung in erster Linie bodenrechtliche und städtebauliche Komponenten des Planungsrechtes beinhaltet, so beweisen zahlreiche Solar- und Klimaschutzsiedlungen in der Bundesrepublik, dass eine intelligente Nutzung des Planungsrechtes Möglichkeiten zum Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung eröffnet.